Beschreibung
Bitte lade den Service-Auftrag herunter und lege ihn der Ausrüstung bei
Denke bitte auch daran, den Packnachweis beizulegen
Luftsportgeräte, also Gleitschirme, Gurtzeuge, Rettungsgeräte sind gem. der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO) in Verbindung mit der Verordnung zur Prüfung von Luftfahrtgerät (LuftGerPV) Muster- und Nachprüfpflichtig.
Einige Hersteller machen die Betriebserlaubnis und / oder Garantie von der Einhaltung der Nachprüfungen abhängig. Werden die Nachprüfungen nicht durchgeführt, erlischt die Betriebserlaubnis / Garantie.
Je nach gewählter Option werden folgende Arbeiten durchgeführt:
- Prüfung der Musterprüfdaten des Rettungsgerätes
- Übereinstimmung mit den Erfordernissen des Piloten
- Prüfen der Betriebsgrenzen
- Prüfen auf Sicherheitsmitteilungen des Herstellers
- Sichtkontrolle sämtlicher Verbindungsteile
- Leinen
- Loops
- Karabiner
- Sichtkontrolle auf mechanische Beschädigungen
- Kappenstoff
- Nähte
- Sichtkontrolle aller Verschlüsse am Innencontainer
- Gummis
- Klett
- Ösen
- Pins
- Lüften des Rettungsgerätes
- das Rettungsgerät wird bei Raumtemperatur für mindestens 24 Stunden aufgelockert gelüftet
- Packen des Rettungsgerätes nach Herstellervorgabe
- Beim Packen werden alte Packgummis durch Neue ersetzt
- Fachgerechter Wiedereinbau des Rettungsgerätes
- Dokumentation
- Eintrag in den beigelegten Packnachweis
- Bei fehlendem Packnachweis wird eine Neuer erstellt
- zusätzliche Dokumentation und Eintragung der Nachprüfung des Rettungsgerätes